" Nothing is as important as my peace. " - 4 Jahre meine Reitstrecke am Rheindamm.
StGB § 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Die Rechtsbeugung ist die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.