" Nothing is as important as my peace. "     -     4 Jahre meine Reitstrecke am Rheindamm.


StGB § 339
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


T. Richter -  Amtsgericht Lahr, 2018  Verfahren M.C. Frankenstraße X, Lahr-Reichenbach


Die Rechtsbeugung ist die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.

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§115 StPO -- gegen zwingende Rechtsvorschrift verstoßen---

Protokollfälschung, Beweismittelmanipulation, Zeugenbefragung manipulativ steuernd gestaltet, geheime Absprachen.



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